Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Sonderzüge des Freundeskreis Selketalbahn e. V.

Die Sonderzüge des Freundeskreis Selketalbahn e. V. (FKS) sind Leistungen, die zusätzlich zum fahrplanmäßigen Regelzugverkehr der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) erbracht bzw. angeboten werden. Sie stellen somit eine Sonderleistung dar und unterliegen einem Sonderstatus.

Die Fahrten finden nur bei ausreichender Mindestteilnehmerzahl statt. Diese Zahl ist abhängig vom Ziel der Sonderfahrt, den eingesetzten Fahrzeugen und dem Rahmenprogramm. Bestellungen sollten daher rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor der Fahrt beim FKS eingehen.
Der Versand der Rechnungen erfolgt per Mail und in Ausnahmefällen auch per Post. Die Fahrkarten werden am Fahrtag im Zug ausgehändigt.

In den Sonderzügen des FKS werden keine Rabatte gewährt. Vergünstigungen durch BahnCard, Schwerbeschädigtenausweis, Gutschein der HSB o. ä. finden keine Anwendung.

Bei Stornierungen für getroffene Buchungen auf unseren Sonderzügen werden Stornogebühren wie folgt erhoben:

bis 14 Tage vor der Fahrt keine Stornogebühren
ab 13. bis einen Tag vor der Fahrt 75 % des vereinbarten Fahrpreises
am Fahrtag bzw. bei Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Fahrpreises

Für Hunde ist generell der halbe Fahrpreis zu entrichten. Hunde haben einen Beißkorb zu tragen oder sind in einem geeigneten Behältnis zu befördern. Der Tierbesitzer haftet in voller Schadenshöhe.
Kinderwagen, Buggys und Rollatoren werden kostenlos in den Sonderzügen des FKS befördert, wenn es die Auslastung der Züge zulässt und sind daher bei der Bestellung mit anzugeben.

Wird eine Sonderfahrt aufgrund unvorhersehbarer Widrigkeiten ( z. Bsp. Hochwasser usw.) durch den FKS nicht durchgeführt, werden die bereits bezahlten Fahrgelder kostenfrei erstattet.

Wertgutscheine können im Wert von 25 €; 50 € und 100 € beim FKS erworben werden. Die käuflich erworbenen Gutscheine dienen zur Bezahlung gebuchter Sonderfahrten des FKS und werden mit der erstellten Rechnung verrechnet. Der Gutschein zählt nicht als Fahrkarte. Eine Barauszahlung ist generell ausgeschlossen. Eventuelles Restguthaben wird in Form eines neuen Gutscheins ausgestellt. Die Gültigkeit des Gutscheins verfällt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem er erworben wurde.


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